Wie werde ich Mitglied in der Industrie-Gemeinschaft Aerosole?
Die Voraussetzungen für eine IGA-Mitgliedschaft ergeben sich aus § 3 unserer Satzung:
§ 3 Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitglieder der Industrie-Gemeinschaft können alle Unternehmen werden, die unmittelbar oder mittelbar auf dem Gebiet der Aerosole fabrikatorisch und / oder vertriebsmäßig tätig sind.
2. Fördermitglieder können solche Unternehmen werden, die, ohne die Voraussetzungen von Abs. 1 zu erfüllen, die Interessen der Aerosol-Erzeuger wissenschaftlich oder publizistisch wesentlich fördern. Fördermitgliedern kann auf ihren Antrag hin vom Vorstand die ordentliche Mitgliedschaft mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten verliehen werden.
3. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes erworben. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so ist die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung möglich, die endgültig entscheidet.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu einer Mitgliedschaft und informieren Sie über unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Wenn Sie sich für eine IGA-Mitgliedschaft entschieden haben, senden Sie uns den Aufnahmeantrag zu.